Reservierungspflicht Supervision /Teilnahme volles Semester

Reservierungspflicht Supervision /Teilnahme volles Semester

Beitragvon BettinaPfitzner am 13 Mai 2022, 10:08

Sehr geehrte Kandidatinnen und Kandidaten,
sehr geehrte IP-Studierende der PTW!

Das Ausbildungsgremium der IP hat nach reiflicher Diskussion mit den IP Supervisor*innen beschlossen, dass ab sofort (06.05.2022) gelten soll:

1.) Reservierungspflicht für Ihren Supervisionsplatz in der Kleingruppe für alle Wintersemester immer spätestens bis 15. Mai sowie für die Sommersemester immer spätestens bis 15. November
(Ausnahme für das Wintersemester 2022: bis 25. Mai 2022)
Diese Reservierung muss auch schriftlich bei den Supervisor*innen erfolgen:
Bitte teilen Sie bis zu den genannten Stichtagen Ihrer derzeitigen Supervisorin/ Ihrem derzeitigen Supervisor mit, ob Sie im anschließenden Semester den Supervisionsplatz VERBINDLICH für ein weiteres volles Semester in Anspruch nehmen wollen. Ebenso müssen Sie zu den Stichtagen bekannt geben, ob Sie Ihren Supervisionsplatz NICHT in Anspruch nehmen werden.
Eine frühzeitige Zuteilung von angefragten Supervisionsplätzen und damit eine Qualitätssicherung für Ihre Supervision sind dadurch leichter möglich.

2.) Teilnahmepflicht an Ihrer Supervisionsgruppe für ein volles Semester
Der Besuch Ihrer Kleingruppe hat ausnahmslos ein volles Semester zu erfolgen. Ein frühzeitiges Verlassen Ihrer Supervisionsgruppe nach Beginn sowie vor Ende des Semesters, ungeachtet der Gründe, ist damit nicht mehr möglich.
Für alle Gründe, auch triftige Gründe (Karenz, Krankenstand, Aufbrauch des SFU-Kontingentes, Abschluss der Ausbildung etc.), ist die Kandidatin oder der Kandidat angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass eine Nachfolge gefunden wird und so der Fortbestand der 3er Gruppe gewährleistet ist (Zweiergruppen sind nicht mehr möglich und müssten dann abgesagt werden).

Einige Vorschläge zur Sicherung des Fortbestandes Ihrer Supervisionsgruppe:
a.) Sie finden jemanden, der Bedarf für (zusätzliche) Supervision hat und bereit ist, für die verbleibenden Termine des Semesters als Teilnehmerin/Teilnehmer Ihren Platz einzunehmen.
b.) Falls Ihr Stundenkontingent bereits aufgebraucht ist, verbleiben Sie als Privatzahler*in dennoch in der Gruppe und profitieren von dem kostengünstigen Honorar. Der Anteil beträgt für eine 90minütige Gruppe derzeit € 50,-.
c.) Sie können Ihre aktuelle Supervisorin/ Ihren aktuellen Supervisor fragen, ob sie/er bereit ist, den niedrigen offiziellen SFU-Tarif für unvollständige Kleingruppen (Jahr 2019) zu akzeptieren: zwei Student*innen gemeinsam pro 45 Minuten (1 LE) € 50,- / ein*e Student*in alleine pro 45 Minuten (1 LE) € 25,-
Bei all diesen Vorschlägen holen Sie bitte das Einverständnis der Supervisor*innen und Ihrer Gruppe ein.


Mit freundlichen Grüßen,
Die Ausbildungsleitung
BettinaPfitzner
 
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Registriert: 23 Mai 2013, 13:01

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