Sehr geehrte Ausbildungskandidatinnen und Kandidaten,
für die geforderten 600 Praxisstunden dürfen maximal 200 Stunden in der Kinder- und Jugendpsychotherapie absolviert werden. Bitte beachten Sie, dass bei gleichzeitiger Absolvierung des Universitätslehrganges Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie diese 200 Stunden nur einmal gezählt werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen,
die FS VT Ausbildungsleitung