Feststellungsprüfung - für wen?

Feststellungsprüfung - für wen?

Beitragvon Brigitte Sindelar am 22 Apr 2015, 20:26

Sehr geehrte Kandidatinnen und Kandidaten im Fachspezifikum IP an der SFU,

Die Feststellungsprüfung wurde durch ein Rundschreiben zu den Anrechnungsrichtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit im Dezember
2012 notwendig.

Sie ist dann zu absolvieren, wenn Sie

[b][i]nach [/i][/b]Ihrem Propädeutikumsabschluss und [b][i]vor[/i][/b] Ihrer Aufnahme ins Fachspezifikum (Stichtag ist das Datum des Ausbildungsvertrages) Lehrveranstaltungen, Praktika, Selbsterfahrung, Supervision usw. absolviert haben, die für das Fachspezifikum anerkannt werden können.(Der Grund, warum Sie diese Inhalte vor Ihrer Aufnahme ins Fachspezifikum absolviert haben, ist dabei irrelevant). [/b]

Die Feststellungsprüfung ist ein notwendiger Teil im Verfahren um die Anerkennung Ihrer universitären Zeugnisse (aller PTW-Zeugnisse: Seminare, Vorlesungen, Selbsterfahrungen, Supervisionen, Reflexionen, Beobachtungen, Praktikum), welche Sie vor der Unterzeichnung Ihres Ausbildungsvertrages mit dem Fachspezifikum IP erworben haben, für Ihre Lehrveranstaltungen des Fachspezifikums IP. Die PTW-Zeugnisse müssen allerdings ein Datum nach Abschluss des Propädeutikums haben, um anerkannt werden zu können.

[b]Die Anerkennung erfolgt nicht automatisch, sondern muss von Ihnen schriftlich bei der Fachspezifikumsleitung beantragt werden![/b]

Die Lehrveranstaltungsnachweise werden von zwei verschiedenen Büros (PTW Office und FS IP Office = Frau Pfitzner) bearbeitet. Dies erfüllt eine Forderung des Eintragungsausschusses des Psychotherapiebeirates im Gesundheitsministerium, gemäß welcher das Studium der Psychotherapiewissenschaft und die Ausbildung im Fachspezifikum IP formal zu trennen sind.

Daher muss sich ausnahmslos jede Person, die nach dem Propädeutikumsabschluss und vor Eintritt in das Fachspezifikum (Stichtag ist das Datum des Ausbildungsvertrags) Zeugnisse erworben hat, die für das Fachspezifikum anzuerkennen sind, dieser kommissionellen Prüfung unterziehen. Dies gilt unabhängig vom Ausbildungsstand und vom Zeitpunkt des Beginns Ihrer Ausbildung.

Die Terminvergabe für die Feststellungsprüfung koordiniert Frau Pfitzner (4. Stock, Zimmer 4004, DW 450).

Termine werden vergeben, sobald der Antrag auf die Anrechnung gemäß Typ F (siehe Eintrag im IP Forum) bei Frau Pfitzner einschließlich aller Unterlagen eingelangt ist.

IP Ausbildungsleitung
April 2015
Brigitte Sindelar
 
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