Anrechnungsmöglichkeiten nach "Anrechnungstyp F"

Anrechnungsmöglichkeiten nach "Anrechnungstyp F"

Beitragvon BettinaPfitzner am 10 Mär 2017, 09:34

Anrechnungsmöglichkeiten nach „Anrechnungstyp F“

Die Lehrveranstaltungen des Wahlpflichtfaches VT können für das Fachspezifikum VT an der SFU angerechnet werden – mit Ausnahme der Praxisstunden (d.h. unter Supervision durchgeführte Psychotherapien). Angerechnet werden kann aber ausnahmslos nur das, was nach Abschluss des Propädeutikums absolviert wurde.

Dazu ist ein Anrechnungsantrag an die Ausbildungsleitung des Fachspezifikums zu stellen, auf den eine schriftliche Antwort folgt. (Siehe download Muster-Brief „Anrechnungsansuchen nach Typ F“).
Der Zeitpunkt dieser Antragstellung muss VOR dem Zeitpunkt der Antragstellung auf Verleihung des Status „Psychotherapeut/Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“ liegen.

Hinweis:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Anrechnungsrichtlinie für das Psychotherapeutische Fachspezifikum am 11.12.2012 um den „Anrechnungstyp F“ erweitert, der die Anrechnung von absolvierten universitären Lehrinhalten auf fachspezifische Ausbildungsinhalte vorsieht. (Siehe download „Anrechnungsrichtlinie für das psychotherapeutische Fachspezifikum_Stand 07.03. 2013“)


Die Lehrgangsleitung
Dateianhänge
Musterbrief Anrechnungsansuchen nach Typ F_10_03_2017.doc
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anrechnungsrichtlinie_fuer_das_psychotherapeutische_fachspezifikum_Stand_07_03_2013.pdf
(432.88 KiB) 1285-mal heruntergeladen
BettinaPfitzner
 
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