Praktika im Ausland

Praktika im Ausland

Beitragvon BettinaPfitzner am 26 Mär 2019, 11:19

Sehr geehrte Ausbildungskandidatinnen und Ausbildungskandidaten,

wenn Sie ein ausländisches Praktikum planen, bitte unbedingt vorher bei der Ausbildungsleitung, Mag. Dr. Gabriela Pap (gabriela.pap@sfu.ac.at), Rücksprache zu halten.
Nach Gespräch mit dem Bundesministerium für Gesundheit, Frau MR Dr. Paula Lanske, gilt:

[b]Praktika innerhalb der EU:[/b]
Können angerechnet werden, jedoch ist eine sorgfältige Abklärung der anleitenden psychotherapeutischen Person erforderlich. Deren Berufszulassung als Psychotherapeut/ Psychotherapeutin muss schriftlich nachgewiesen werden (Auszug Berufsregister). Die Einrichtung soll einer in Österreich üblichen entsprechen (proaktives Organisieren von Informationen über eine aussagekräftige Webseite, Personen, Klienten, therapeutisches Angebot). Das Praktikum ist dann an der SFU IP-spezifisch zu reflektieren.

[b]Praktika außerhalb der EU:[/b]
Können, wenn überhaupt, nur zu einem gewissen Prozentsatz angerechnet werden. Auch hier gilt die Nachweispflicht wie oben.

Mit freundlichen Grüßen,
FS IP Ausbildungsleitung
BettinaPfitzner
 
Beiträge: 157
Registriert: 23 Mai 2013, 13:01

Zurück zu Praktika



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron