Sehr geehrte Ausbildungskandidatinnen und Kandidaten,
es besteht die Möglichkeit, einschlägige berufliche Tätigkeiten, wenn sie geeignet sind, auch als fachspezifisches Praktikum anrechnen zu lassen. Dies gilt immer unter der Voraussetzung, dass der Anrechnungszeitraum nach dem Propädeutikumsabschluss liegt und insgesamt nicht älter als fünf Jahre ist. Richten Sie hierzu gerne im Bedarfsfall ein Ansuchen an die Ausbildungsleitung (siehe Download).
Mit freundlichen Grüßen,
FS IP Ausbildungsleitung