[b]Abschlussverfahren:[/b]
Für den Abschluss Ihrer Ausbildung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Abgeschlossenes 28.Lebensjahr
2. Alle Lehrveranstaltungen des Ausbildungscurriculums positiv absolviert
3. Alle erforderlichen 550 Stunden Praktika (inklusive 150 Stunden klinisch/psychiatrisch)
4. Alle erforderlichen 600 Praxisstunden
5. Alle vorgeschriebenen Supervisionsstunden: 30 Stunden Praktikumsreflexion und 120 Stunden Praxissupervision
6. 50 Stunden Einzelselbsterfahrung und 150 Stunden Gruppenselbsterfahrung
- vier supervidierte Falldarstellungen mit behandlungstechnischen Reflexionen
- jede davon umfasst mindestens à 15 therapeutische Einheiten
- maximal zwei Darstellungen dürfen der gleichen Diagnose angehören
- mündliche Abschlussprüfung
Zu der Abschlussprüfung:
Sobald alle vier Falldarstellungen positiv bewertet sind und Sie von Frau Pfitzner grünes Licht erhalten haben (Freigabe zur Prüfung) darf der Prüfungstermin vereinbart werden.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
1.) Praktischer Teil: Studierende muss einen der vier Fälle mündlich präsentieren mit anschließenden Fragestellungen dazu und
2.) Theoretischer Teil: Beantwortung von Fragen aus einem Fragenkatalog.
[b]Alle diese Punkte müssen positiv erfüllt sein, bevor Sie beim Ministerium für die Eintragung in die Therapeutenliste einreichen.[/b]
Bei der Erstellung der Einreichungsunterlagen unterstützt Sie Frau Pfitzner!