Liebe Studierende, liebe Kandidatinnen und Kandidaten der IP!
Die fachspezifischen Praktika müssen jeden Falles nach dem Propädeutikumsabschluss stattfinden.
Praktika dürfen zur Geltendmachung im Fachspezifikum maximal fünf Jahre zurückliegen.
Sollte ein Praktikum bereits vor dem Propädeutikumsabschluss begonnen worden und über diesen hinausgehend fortgesetzt worden sein, so ist in der Praktikumsbestätigung der Zeitraum nach dem Propädeutikumsabschlusssamt aliquoter absolvierter Stundenanzahl gesondert anzugeben.
Der Name der anleitenden Psychotherapeutin/des Psychotherapeuten muss aufscheinen.
Zu weiteren formalen und inhaltlichen Erfordernissen siehe diese Mustertexte für Praktikumsbestätigungen:
mit Bitte um Kenntnisnahme,
die Ausbildungsleitung