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Praxisreflexion

BeitragVerfasst: 21 Feb 2019, 13:09
von BettinaPfitzner
Sehr geehrte Ausbildungskandidatinnen und Kandidaten,

die IP Praxisreflexion muss bis unmittelbar vor Ablegung der IP Abschlussprüfung im Fachspezifikum laufen.
Sie sind ja auch verpflichtet, bis unmittelbar vor Ablegung der Abschlussprüfung zu therapieren.
Sollten Sie dies nicht nachweisen können, so ist eine Freigabe zur Abschlussprüfung nicht möglich.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Praxisreflexion sowie die Therapien weitergeführt werden müssen, unabhängig davon, ob Sie bereits einen Abschluss des PTW Mag./Dr.-Studiums erworben haben.

Wichtiger Hinweis:
Mit dem Abschluss des PTW Mag./Dr.-Studiums verlieren Sie die Berechtigung, an der SFU Ambulanz zu therapieren. Bitte bedenken Sie rechtzeitig die Planung Ihrer weiteren psychotherapeutischen Stunden um der Anforderung nachzukommen.

Die IP Ausbildungsleitung