Status-Light

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Beitragvon BettinaPfitzner am 05 Dez 2017, 14:33

[quote]Liebe Studierende der PTW,

der Begriff "Status-Light" ist im Wahlpflichtfach IP bzw. im Fachspezifikum IP offiziell nicht in Verwendung.

Warum nicht? Er hat keine Entsprechung im PTW Curriculum bzw. im Ausbildungscurriculum des Fachspezifikums. Auch im Psychotherapiegesetz scheint er nirgends auf.

Manche jedoch verwenden diesen Begriff an der SFU als Synonym für "Freischaltung für die praktische Tätigkeit der Psychotherapie unter Aufsicht", gültig nur für die SFU Ambulanz und nur für Personen unter 24 Jahren.

Bitte lesen Sie daher den Eintrag "Informationen zur praktischen Arbeit".

Die Ausbildungsleitung[/quote]
BettinaPfitzner
 
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