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Praktika im Ausland

BeitragVerfasst: 08 Apr 2019, 10:00
von BettinaPfitzner
Sehr geehrte Ausbildungskandidatinnen und Ausbildungskandidaten,

wenn Sie ein ausländisches Praktikum planen, bitte unbedingt vorher bei Frau Petra Hulle-Wegl BA.pth., Rücksprache zu halten.
Folgende Regelungen gelten ab sofort:

Praktika innerhalb der EU:
Können angerechnet werden, jedoch ist eine sorgfältige Abklärung der anleitenden psychotherapeutischen Person erforderlich. Deren Berufszulassung als Psychotherapeut/ Psychotherapeutin muss schriftlich nachgewiesen werden (Auszug Berufsregister). Die Einrichtung soll einer in Österreich üblichen entsprechen (proaktives Organisieren von Informationen über eine aussagekräftige Webseite, Personen, Klienten, therapeutisches Angebot). Das Praktikum ist dann an der SFU VT-spezifisch zu reflektieren.

Praktika außerhalb der EU:
Können, wenn überhaupt, nur zu einem gewissen Prozentsatz angerechnet werden. Auch hier gilt die Nachweispflicht wie oben.

Mit freundlichen Grüßen,
FS VT Ausbildungsleitung