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Praktika im Ausland

BeitragVerfasst: 26 Mär 2019, 11:19
von BettinaPfitzner
Sehr geehrte Ausbildungskandidatinnen und Ausbildungskandidaten,

wenn Sie ein ausländisches Praktikum planen, bitte unbedingt vorher bei der Ausbildungsleitung, Mag. Dr. Gabriela Pap (gabriela.pap@sfu.ac.at), Rücksprache zu halten.
Nach Gespräch mit dem Bundesministerium für Gesundheit, Frau MR Dr. Paula Lanske, gilt:

[b]Praktika innerhalb der EU:[/b]
Können angerechnet werden, jedoch ist eine sorgfältige Abklärung der anleitenden psychotherapeutischen Person erforderlich. Deren Berufszulassung als Psychotherapeut/ Psychotherapeutin muss schriftlich nachgewiesen werden (Auszug Berufsregister). Die Einrichtung soll einer in Österreich üblichen entsprechen (proaktives Organisieren von Informationen über eine aussagekräftige Webseite, Personen, Klienten, therapeutisches Angebot). Das Praktikum ist dann an der SFU IP-spezifisch zu reflektieren.

[b]Praktika außerhalb der EU:[/b]
Können, wenn überhaupt, nur zu einem gewissen Prozentsatz angerechnet werden. Auch hier gilt die Nachweispflicht wie oben.

Mit freundlichen Grüßen,
FS IP Ausbildungsleitung