Anrechnungsmöglichkeiten nach „Anrechnungstyp F“

Anrechnungsmöglichkeiten nach „Anrechnungstyp F“

Beitragvon Brigitte Sindelar am 23 Okt 2014, 22:25

Anrechnungsmöglichkeiten nach „Anrechnungstyp F“

Die Lehrveranstaltungen des Wahlpflichtfaches IP können zur Gänze für das Fachspezifikum IP an der SFU angerechnet werden – mit Ausnahme der Praxisstunden (d.h. unter Supervision durchgeführte Psychotherapien). Angerechnet werden kann aber ausnahmslos nur das, was nach Abschluss des Propädeutikums absolviert wurde.

Dazu ist ein Anrechnungsantrag an die Ausbildungsleitung des Fachspezifikums zu stellen, auf den eine schriftliche Antwort folgt. (Siehe download Muster-Brief „Anrechnungsansuchen nach Typ F“).
Der Zeitpunkt dieser Antragstellung muss VOR dem Zeitpunkt der Antragstellung auf Verleihung des Status „Psychotherapeut/Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“ liegen.

Hinweis:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Anrechnungsrichtlinie für das Psychotherapeutische Fachspezifikum am 11.12.2012 um den „Anrechnungstyp F“ erweitert, der die Anrechnung von absolvierten universitären Lehrinhalten auf fachspezifische Ausbildungsinhalte vorsieht. (Siehe download „Anrechnungsrichtlinie für das psychotherapeutische Fachspezifikum_Stand 07.03. 2013“)


Die Ausbildungsleitung


Brigitte Sindelar
 
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